Die Bundesregierung hat den Wegfall der EEG-Umlage zum 01.07.2022 beschlossen. Der Arbeitspreis verringert sich somit um brutto 4,43 ct/kWh. Wir werden Ihnen die Entlastung vollständig weitergeben und in der Jahresabrechnung 2022 entsprechend berücksichtigen. Ihr aktueller monatlicher Abschlag bleibt unverändert.
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09.05.2022
Wegfall der EEG-Umlage zum 01.07.2022
Die Bundesregierung hat den Wegfall der EEG-Umlage zum 01.07.2022 beschlossen. Der Arbeitspreis verringert sich somit um brutto 4,43 ct/kWh. Wir werden Ihnen die Entlastung vollständig weitergeben und in der Jahresabrechnung 2022 entsprechend berücksichtigen. Ihr aktueller monatlicher Abschlag bleibt unverändert.
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